Was hätte wohl Heinrich Böll zu dem weltweit zunehmenden Rechtsruck in unserer Gesellschaft gesagt, der uns mit Sorge erfüllt? Sein Satz „Freiheit wird nie geschenkt, immer nur gewonnen“ erinnert uns daran, die Errungenschaften der Demokratie, freie Meinungsäußerung, Achtung der Menschenrechte, freie Wahlen, kulturelle und gelebte menschliche Vielfalt, Gesundheitsfürsorge und Bildung nicht als Selbstverständlichkeit zu nehmen, sondern als etwas, das wir wahren und schützen müssen. Wir sind überzeugt, dass jeder Einzelne in der großen Weltgemeinschaft seinen Beitrag dazu leisten kann und auch muss. Heute mehr denn je. Verbunden mit der Chance diese Werte weiter zu reflektieren, zu festigen und voranzutreiben.

Als der Hamburger Informatiker Sami Khokhar im Herbst 2015 auf dem Heimweg sieht, wie am Hauptbahnhof ungezählte Flüchtlinge stranden und frieren, kommt er am nächsten Tag mit zwei Thermoskannen Tee und ein paar Pappbechern. Er möchte den Menschen ein warmes Getränk geben und mit ihnen ins Gespräch kommen. Als er sieht, wie gut das den Flüchtlingen am Hbf tut, organisiert er große Wasserkocher, wirbt im Internet um Helfer und Spenden und stößt damit auf ein riesiges Echo. – Dies war der Beginn des TEEMOBILs, welches auf ehrenamtlicher Basis mit Hilfe von Spenden aller Art Geflüchtete/Flüchtlinge und andere bedürftige Menschen unabhängig von ihrer sozialen, kulturellen und religiösen Herkunft unterstützt bei deren kulturellen und sozialen Integration in die lokale Gesellschaft.
Heute ist das TEEMOBIL ein eingetragener Verein, der für Gemeinschaft, Freundschaft, Zusammenhalt und Willkommen steht, politisch und religiös unabhängig, bemüht um den Dialog und die Kooperation mit relevanten Föderationen, Vereinen und Initiativen.

„Wir möchten unseren Beitrag dazu leisten, Vorurteile, Missverständnisse und Konflikte zu überwinden und die Toleranz zwischen den Menschen auszubauen. Soziale Kontakte und ein freundliches Miteinander (nicht Nebeneinander!) schließen einen Kreis, aus dem nur eine starke, solidarische und aufrechte Gesellschaft erwachsen kann. Darüber hinaus fördert das ehrenamtliche Engagement die aktive Beteiligung am gesellschaftlichen Leben und stärkt demokratische Werte“.
Das Teemobil

Ich finde solche Projekte faszinierend, inspirierend und sehr wertvoll, da sie Menschen zusammen bringen und das gegenseitige Verstehen ermöglichen. Sie wecken die Neugier und das Interesse – als bestes „Therapeutikum“ zur allgegenwärtigen Angst in unserer Gesellschaft.

Mit Inkrafttreten der ZMediatAusbV am 1.9.2017 und den damit verbundenen Diskussionen in der Mediationsszene ist die Supervision als Qualitätssicherung für Mediatoren verstärkt ins Blickfeld geraten. Sie ist zwingende Voraussetzung für die Aus- und Fortbildung des zertifizierten Mediators. Insgesamt muss er mindestens 5 von ihm durchgeführte (Co-) Mediationen supervidieren lassen. So ist im Rahmen der Ausbildung (begleitend oder innerhalb eines Jahres nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung) eine Einzelsupervision erforderlich (§ 2 Abs. 5 ZMediatAusbV). Zur Fortbildung muss der zertifizierte Mediator danach innerhalb von zwei Jahren nach Ausbildungsabschluss mindestens vier Einzelsupervision wahrnehmen (§ 4 Abs. 1 ZMediatAusbV).

Uns freut diese Klarstellung, da auch unabhängig von den Vorgaben der Zertifizierungsverordnung die Supervision für jeden in der Praxis tätigen Mediator stets zu empfehlen und notwendige Voraussetzung der eigenen Qualitätssicherung ist. In der Supervision wird der Mediator durch einen speziell ausgebildeten Supervisor unterstützt, sein professionelles Handeln und die eigene Rolle anhand praktischer Fälle strukturiert zu reflektieren. Dies ermöglicht die eigene Haltung, seine Empathie, Wertschätzung und Neutralität den Parteien gegenüber zu überprüfen. Zugleich ist zu hinterfragen ob er seinen eigenen authentischen Stil gefunden hat und sich als Person treu bleibt. Die Supervision ist die wichtigste und effizienteste Methode die eigene Qualität und die praktischen Fertigkeiten zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Sie beleuchtet persönliche Herausforderungen und Schwierigkeiten und dient somit neben der fachlichen Vertiefung auch der persönlichen Entwicklung. Gerade in komplexen oder stark eskalierten Mediationen ist diese Form der Unterstützung unerlässlich.
Bislang werden (zumindest nach der ZMediatAusbV) keine besonderen Anforderungen an die Person des Supervisors gestellt. Es bleibt offen, wer berechtigt oder geeignet ist, eine Supervision durchzuführen. Im eigenen Interessen sollten Mediatoren jedoch darauf achten, einen ausgebildeten Supervisor auszuwählen, der zugleich Mediator sein sollte.

Unser Supervisionsangebot werden wir in 2018 erweitern durch eine Jahresgruppe mit fester Teilnehmerzahl, in der in vertrauter Runde ein vertiefter Reflexions- und Lernprozess erfolgen kann, der in einmaligen Treffen so idR nicht möglich ist. Unter der Leitung der Supervisoren Susanne Fest und Ralf Hoffmann werden konkrete Fall-Anliegen systemisch, prozess- und personenzentriert reflektiert und persönliche Entwicklungssschritte als Mediator angeregt. Zugleich möchten wir den kollegialen Austausch und die Vernetzung in der Praxis anregen, was einen Baustein zur Lizenzierung in einem Bundesverband (zB dem BM eV) darstellt.

Die „Jamaika“-Sondierungsgespräche sind gescheitert und es steht die Frage nach GroKo, Minderheitsregierung oder Neuwahlen im Raum. Die Parteien haben sich in den Verhandlungen zwar teilweise angenähert, konnten sich jedoch in vielen Punkten nicht einigen. Selbst wenn sie zu einem Ergebnis und Leitlinien für einen Koalitionsvertrag gekommen wären, hätten diese von den Parteigremien gebilligt werden müssen. Dies hat für die Verhandler eine besondere Herausforderung dargestellt – die Schwierigkeit lag nicht zuletzt in dem für sie bestehenden Spannungsverhältnis zwischen Vertretung und Verhandlung. Auf der einen Seite ist es ihre Aufgabe den Versprechen gegenüber den Wählern und der eigenen Partei gerecht zu werden, ihre Interessen durchzusetzen und versprochene Standpunkte in der Koalition nicht aufzugeben. Auf der anderen Seite tragen sie eine Verantwortung zur Regierungsbildung und müssen in den Sondierungsgesprächen Bereitschaft zum gemeinsamen Handeln und zu Kompromissen zeigen. Ihre Verhandlungs- und Ermessensspielräume sind daher beschränkt und stets von der Frage geleitet, wie man sich den anderen Parteien annähern kann, ohne dabei den Rückhalt der Vertretenen zu verlieren und die eigenen Parteiziele zu verfolgen.

Die Delegiertenproblematik kann auch in der Mediation eine Herausforderung sein. Bei Konflikten mit einer Vielzahl von Beteiligten wird das Verfahren oftmals mit Repräsentanten der einzelnen Interessengruppen durchgeführt (z.B. im innerbetrieblichen Bereich mit Vertretern der Geschäftsleitung, Rechtsabteilung oder des Betriebsrats), sogenannten Delegierten. Diese Vorgehen ermöglicht auch bei großen Gruppen eine Interessenklärung und einen gegenseitigen Verständigungsprozess der zu einer konsensualen Lösung führt. Für Mediatoren besteht die Herausforderung, dass die Verhandlungsführer (ähnlich wie die Verhandelnden in den Sondierungsgesprächen) nicht nur ihre eigenen Interessen, sondern auch die der Vertretenen einbringen und repräsentieren müssen. Da die Vertretenen selbst nicht am Mediationsprozess beteiligt sind und den Verständigungsprozess, den Wandel hin zu einem kooperativen Verhandeln und eine etwaige Deeskalation nicht mit erleben, ist die Rückkopplung zu ihnen zu gewährleisten.

In der Mediation wird dabei zwischen dem „freien“ und dem „gebundenen“ Mandat unterschieden (hierzu ausführlich: Thomas, ZKM 2005, 80 ff.). Das gebundene Mandat gibt dem Delegierten klare Vorgaben von den Vertretenen und nur einen geringen eigenen Entscheidungs- und Ermessensspielraum. Es erfordert eine wiederholte enge Rückkoppelung des Verständigungsprozesses an die Vertretenen, die über Zugeständnisse oder Annäherungen der Gegenseite befinden. Diese enge Anbindung kann es dem Delegierten schwer machen konstruktiv an der Mediation teilzunehmen. Bei einem freien Mandat hat der Vertreter hingegen weitreichende Kompetenzen, Verhandlungs- und Ermessensspielräume. Es besteht jedoch die Gefahr, dass die Vertretenen den Prozess der Verständigung und Lösung nicht nachvollziehen können. Diese ist dann schwer als eigene anzuerkennen und zu akzeptieren. Lösungsansätze müssen u.U. widerrufen werden, was Vertrauen zwischen den Verhandelnden beeinträchtigen kann.

Die Kernaufgabe des Mediators liegt daher darin, die Delegierten in ihrer Rolle und dem damit verbundenen Spannungsverhältnis zwischen den Interessen der Vertretenen und der effizienten Mitwirkung am kooperativen Mediationsverfahren unter Nutzung der Verhandlungsspielräume zu unterstützen. Im Rahmen der gegebenen Dispositionsbefugnis kann er gemeinsam mit den Parteien erörtern, wer am Verfahren wie zu beteiligen ist und wie Vertretene gleichwohl sinnvoll mit einbezogen werden können. Wichtig ist, dass stets eine gute Rückkopplung und Information der Vertretenen stattfindet, da nur so gewährleistet wird, dass am Ende ein nachhaltiges Ergebnis steht, mit dem sich alle identifizieren können.

Zum 01.09.2017 ist die „Verordnung für die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV)“ in Kraft getreten. Alle MediatorInnen können somit die Bezeichnung »Zertifizierter Mediator« führen, wenn sie die Voraussetzungen der Verordnung erfüllen.

Grundsätzlich darf sich hiernach „zertifizierter Mediator“ nennen:
– wer eine Ausbildung von mindestens 120 Zeitstunden absolviert hat, die den inhaltlichen Vorgaben der ZMediatAusbV entspricht (z.B. hier in unserem Kölner Institut)
– UND an einer Einzelsupervision im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführten Mediation teilgenommen hat, welche auch in einem Gruppensetting erfolgen kann.

Was bedeutet das für Mediatoren?
– Alle, die seit dem Mediationsgesetz (ab dem 27.07.2012 und bis zum 01.09.2017) ihre Mediationsausbildung abgeschlossen haben (also alle hier im Kölner Institut Ausgebildeten) und bis zum 01.10.2018 eine Einzelsupervision im o.g. Sinne genommen haben, können sich mit den entsprechenden Bescheinigungen „zertifizierter Mediator“ nennen.
– Alle vor dem Mediationsgesetz (vor dem 26.7.2012) ausgebildeten „alten Hasen“ haben neben der mind. 90-stündigen Ausbildung mindestens vier Mediationen (oder Co-Mediationen) nachzuweisen.

Wer stellt solche „Zertifikate“ aus?
– Da es bisher noch keine Zertifizierungsstelle gibt und es sich um eine „Selbstzertifzierung“ handelt, sind die Bescheinigungen der Ausbildung, Supervision und der zu besuchenden Fortbildungen entscheidend.
– Wer also hier im Institut eine Grundausbildung besucht hat, erhält nach einer Einzelsupervision eine Bescheinigung gem. § 2 Abs.6 ZMediatAusbV womit er sich „zeritifizierter Mediator“ nennen kann.

„Zertifiziert“ – und was dann?

Die Erlaubnis sich „zertifizierter Mediator“ zu nennen ist befristet und regelmäßig zu erneuern.
Wie auch Fachanwälte müssen „zertifizierte Mediatoren“ zukünftig ihren Praxisbezug und fortlaufende Auseinandersetzung mit dem Thema nachweisen. Nur so kann die „Zertifizierung“ aufrecht erhalten bleiben.
Wer sich einmal „zertifiziert“ nennen darf (nach den oben ausgeführten Voraussetzungen an die Grundausbildung und Supervision), hat zur Aufrechterhaltung Folgendes zu absolvieren:
– Ab der Ausstellung des „Zertifikats“ müssen binnen 2 Jahren mindestens 4 Einzelsupervisionen zu eigenen Fällen gemacht werden
– UND mindestens 40 Zeitstunden Fortbildung binnen vier Jahren

Was ist zu tun?
– Mediatoren brauchen GAR NICHTS tun, wenn sie sich nicht „zertifiziert“ nennen möchten. Wie sich der „Markt“ diesbezüglich entwickelt ist noch völlig ungewiss.
– Falls Sie sich aber „Zertifizierter Mediator“ nennen möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne und freuen uns über Ihren Besuch unserer Supervisionsveranstaltungen oder zu einer Fortbildung. Unsere „Grundausgebildeten“ bekommen hier alle Bescheinigungen, die sie benötigen. Ebenso wie „alte Hasen“. – Wir beraten Sie gerne

Möchten Sie sich darüber hinaus einem Bundesverband anschließen? (z.B. dem BM oder der BAFM)
Über die neuen Standards und Ausbildungsrichtlinien des Bundesverbandes Mediation (Stand 17.09.2017) können wir Sie gerne informieren und beraten. Sie gehen deutlich über die Mindest-Voraussetzungen des „zertifizierten Mediators“ hinaus und fokussieren auf Praxis und Reflexion. Susanne Fest ist seit 2009 lizensierte BM-Mediations-Ausbilderin und kann Sie gerne beraten und Ihnen etwaig erforderliche Bescheinigungen ausstellen über Ihre Schulungs- und Fortbildungszeiten, Supervisionen und Intervisionen.

 

Fortbildungspflicht

Die fortlaufende Verpflichtung für „zertifizierte Mediatoren“ 40 Stunden Fortbildung in 4 Jahren zu besuchen, mag manchen Mediator abschrecken sich „zertifiziert“ zu nennen. Die Freiwilligkeit der Bezeichnung ist daher zu begrüßen. Andererseits freut es uns, dass der Gesetzgeber erkannt hat, dass es für Mediatoren wichtig ist, in der Praxis zu bleiben und sich mit den diversen Herausforderungen der Arbeit zu beschäftigen. Da jeder neue Fall auch neue Fragen und Herausforderungen mit sich bringt, ist ein stetes Üben, Reflektieren und Inspirieren unerlässlich.
Auch wir Dozenten des Kölner Instituts bilden uns regelmäßig fort und sichern unsere Qualität durch regelmäßig besuchte Supervisionen.

Wir haben in diesem Zusammenhang unser Fortbildungsangebot nochmals „geschärft“, um Ihnen aktuelle Themen, die uns selbst in der Praxis beschäftigen, für Sie aufzubereiten und erprobtes und bewährtes Vorgehen an Sie weiter zu reichen.

Die beliebte Fortbildung „Interessenklärung und die Kunst des Fragens“ bleibt als unser „Dauerbrenner“ weiterhin im Programm. Der Fokus liegt hierbei auf dem Führungsaspekt des Mediators. Wir üben in dem Herzstück „Interessenklärung“ Fragerichtungen, Fragetiefen und Fragearten gezielt einzusetzen, um die Selbstklärung des Medianten zu unterstützen und den gegenseitigen Verständigungsprozess der Beteiligten zu fördern. Eine Kompetenz, die auch Führungskräfte mit mediativer Haltung gewinnbringend einsetzen können in schwierigen Gesprächen und Verhandlungen.

Des weiteren nehmen wir in den folgenden Jahren verschiedene Aspekte und Herausforderungen der Organisationsmediation in den Fokus. Neben eingeladenen geschätzten Dozenten, geben auch wir sehr gerne unsere reiche Praxiserfahrung an Sie weiter. Die nächsten Newsletter werden Sie näher darüber informieren.

 

Die Voraussetzung der Supervision

Neben der Fortbildung erwartet der Gesetzgeber auch die Reflexion des Mediators am eigenen Fall. Wir halten dies aus eigener Erfahrung als die wichtigste und effizienteste Maßnahme zur eigenen Qualitätssicherung. Denn nur im Rahmen von professioneller Supervision kann überprüft werden, ob Haltung, Handwerkszeug und Vorgehen in der Mediation wirklich individuell integriert wurden und zu einem authentischen Stil geworden sind. Hier können im laufenden Verfahren Fragen und Blockaden beleuchtet und individuellen Lösungen zugeführt werden, damit die Mediation gelingt und die Parteien bestmöglich unterstützt werden.

Wir möchten daher ab 2018 Jahresgruppen mit festen Teilnehmern etablieren, um im vertrauten Rahmen vertiefte Reflexionen und Lernprozesse zu ermöglichen und den kollegialen Austausch in der Praxis zu ermöglichen. Susanne Fest ist hierzu eine Kooperation mit Ralf Hoffmann eingegangen, der ein erfahrener und sehr geschätzter Kollege der Organisationsmediation und Teamentwicklung ist, und auch als fundierter Psychoanalytisch-Systemischer Supervisor arbeitet. Ein „gemischtes Doppel“, das Ihnen intensive Reflexion und die Freude am Lernen in der Praxis vermitteln möchte.

Kommt der „zertifizierte Mediator“ zum 01.09.2017 wirklich?

Das Mediationsgesetz definiert den „Mediator“ als unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führen. Er hat verschiedene Offenbarungs- und Verschwiegenheitspflichten sowie Tätigkeitsbeschränkungen, um seine Unabhängigkeit und Neutralität sicherzustellen. Ein bestimmtes Berufsbild des Mediators ist jedoch nicht vorgeschrieben. Auch der Zugang zum Beruf des Mediators ist nicht beschränkt. Lange hatten wir auf die Zertifizierungsverordnung für die Ausbildung von Mediatoren (ZMediatAusbV) gewartet.

Die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) vom 21. August 2016 legt Mindeststandards für die Aus- und Fortbildung fest. Belässt mangels Zertifizierungsstelle jedoch die „Zertifizierung“ in der Eigenverantwortung der Mediatoren. Diese können sich bei Vorlage der Mindestvoraussetzungen selbst „zertifizierter Mediator“ nennen (=mindestens 120 Zeitstunden Ausbildung nach vorgegebenen Inhalten sowie ein dokumentierter und supervidierter Mediations-Fall bis zum 30.09.2018 (für vor dem 01.09.2017 Ausgebildete)).

Diese „Selbstzertifizierung“ hat zu viel Diskussion und Auseinandersetzung geführt.

Mit Schreiben vom 23.06.2017 haben sich nun die Vorstände der Mediationsverbände BAFM, BM, BMWA, DGM und DFfM mit der dringenden Bitte an unseren Justizminister Heiko Maas gewandt, das Inkrafttreten der ZMediatAusbV (zum 01.09.2017) vorerst auszusetzen.
„Wir vertreten gemeinsam die überwiegende Mehrheit aller Mediator*innen Deutschlands, die verbandlich organisiert sind und prägen seit über 20 Jahren die Ausbildung in Mediation und Qualitätsstandards für Mediator*innen. Gründe unseres dringenden Anliegens sind die Folgenden:

– Fehlende Überprüfung: In der derzeitigen Fassung spricht die ZMediatAusbV von Zertifizierung. Die Verbraucher*innen erwarten daher eine entsprechend qualifizierte, unabhängige Überprüfung bei einer Zertifizierung. Das ist aber nicht der Fall. Stattdessen darf sich jeder nach seiner Einschätzung „Zertifizierter Mediator“ nennen.
– Bestandsschutz und Beschädigung des Titels „Zertifizierter Mediator“
Bei Inkrafttreten am 01.09.2017 entstünde für die Personen, die sich nach der Verordnung aufgrund ihrer Eigeneinschätzung als „Zertifizierte Mediatoren“ bezeichnen können, ein Bestandsschutz. Dadurch würde die Bezeichnung „Zertifizierter Mediator“ verwässert und erheblich beschädigt. Eine erst später eingeführte privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Überprüfungsinstanz könnte die entstandene Beschädigung des Titels in keiner Weise mehr kompensieren.
– Enorme Rechtsunsicherheit: Die Verordnung lässt viele Fragen offen, die ohne eine zentrale Stelle nicht adressiert werden können. Diese Unsicherheit verstärkt die Beschädigung des Begriffs „Zertifizierter Mediator“, da beispielsweise jede Weiterbildung – unabhängig vom Inhalt und der Qualität der Dozierenden – als eine Weiterbildung im Sinne der Verordnung deklariert werden könnte.
– Einbeziehung der gesetzlich vorgeschriebenen Evaluierung und klare Regelung: Eine Aussetzung des Inkrafttretens der Verordnung hätte darüber hinaus auch den Vorteil, dass die Ergebnisse der Evaluierung einbezogen werden könnten. Ferner gäbe es Gelegenheit neu nachzudenken, ob für die Zertifizierung eine staatliche Stelle oder eine von uns Mediationsverbänden getragene Zertifizierung der bessere Weg zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes wäre. Sobald über diesen Weg entschieden ist, kann die Verordnung ihren Zweck erfüllen, den Verbraucherschutz durch einen anerkannten Mindeststandard an Qualität zu gewähren.“

Es bleibt also abzuwarten, ob es überhaupt zum Inkrafttreten der ZMediatAusbV kommt.
Lesen Sie unseren Newsletter. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Unsere Ausbildung des Kölner Institut für Konfliktmanagement entspricht den Vorgaben der ZMediatAusbV. Alle seit 2012 bisher bei uns ausgebildeten Mediatoren fallen unter die sog. Übergangsregelung und haben bis zum 01.10.2018 Zeit für die Dokumentation und Supervision eines eigenen (Co-)Mediationsfalles.

Wir informieren unsere Teilnehmer Ende August in einer Rundmail über den aktuellen Stand und sprechen eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen aus.

 

„Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren“, vom 19.07.2017

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat zur Umsetzung des § 8 Abs. 1 MediationsG das Deutsche Forschungsinstitut für die öffentliche Verwaltung in Speyer mit einer rechtstatsächlichen Studie beauftragt, die nun veröffentlicht wurde.

Die Studie ist die erste flächendeckende empirische Untersuchung über die Nutzung von Mediation in Deutschland. Sie zeigt, dass Mediation als alternatives Instrument der Konfliktbeilegung in Deutschland einen festen Platz in der Streitbeilegungslandschaft einnimmt, allerdings noch nicht in dem Maße genutzt wird, wie es wünschenswert wäre. Das Potential der Mediation sei noch nicht voll entfaltet.
Der Bericht kommt insbesondere zu folgenden Ergebnissen:

1. Die Zahl der Mediationen hat sich seit Inkrafttreten des Mediationsgesetzes nicht erhöht und ist im Wesentlichen konstant geblieben. Staatliche Regulierungen durch das MediationsG, Änderungen in der ZPO sowie das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) haben die Zahl der Mediationen bzw. die Beschäftigungs- und Verdienstmöglichkeiten von Mediatoren nicht spürbar beeinflusst. Fest in der Mediation Verankerte (berufliche Tätigkeit und Einkommen) bewerten das MediationsG eher positiv.
2. Die Zahl der durchgeführten Mediationen ist auf einem gleichbleibend niedrigen Niveau. Die Mediationen konzentrieren sich dabei überwiegend auf einige wenige hauptberufliche Mediatoren, die zum Teil zugleich Mediationsausbilder sind.
Die überwiegende Anzahl der Mediatoren (69 %) betreibt die Mediation als Nebenberuf (42 %) oder gelegentlich oder als Zusatzqualifikation (z.B. als Führungskräfte oder im Personalbereich). Die größte Berufsgruppe, die mit Haupt- oder Nebentätigkeit im Bereich der Mediation tätig ist, sind Berater, Coaches usw. (42%) und Anwälte (20%).
3. Die Mediationstätigkeit bietet nur geringe Verdienstmöglichkeiten. Etwa die Hälfte der 680 Antwortenden erzielt im Durchschnitt ein Honorar von weniger als 100 € pro Stunde. Ca. 20% erzielen Honorare von mehr als 150 €/Stunde. Höhere Honorare sind im Rahmen der Wirtschaftsmediation zu erzielen.
4. Circa die Hälfte aller Mediationen kommen unmittelbar durch eine Anfrage potentieller Interessenten (36%) oder durch die Empfehlung vorangegangener Medianten (14%) zustande. Eine Vermittlung z.B. durch Gerichte, Beratungsstellen etc. ist dagegen eher selten.
Beachtenswert ist, dass die innerbetriebliche Mediation bzw. die Mediation innerhalb von Organisationen eine wichtige Rolle für die Mediation spielt. Sie wird sehr häufig von Mediatoren ausgeübt, die vermutlich in erster Linie innerbetrieblich tätig sind bzw. die eine andersgeartete Voll- bzw. Teilzeitbeschäftigung haben.
5. Als die wichtigsten Faktoren für die Unterscheidung von Mediationsausbildungen werden die Qualität der Lehrkräfte (72%) und deren Praxiserfahrung (57%) bewertet. Die Dauer der Ausbildung (120+ gegenüber 200+ Stunden) wird dagegen als nachrangig gesehen (49%).
6. Auf die Frage, „was eine gute Mediatorin oder einen guten Mediator ausmacht“, äußerten die meisten Antwortenden, wichtig oder besonders wichtig seien die „Haltung“ als Mediator (83%) und die Persönlichkeit (75%). Die Qualität der Ausbildung wird dagegen (nur) von etwas mehr als der Hälfte der Antwortenden als wichtig angesehen (54%). Praxiserfahrung, die Zahl der Ausbildungsstunden und noch mehr Fortbildung werden als deutlich weniger wichtig erachtet.
7. Während die Mediationskostenhilfe von den Mediatoren als bestes Instrument zur Förderung der Mediation gehalten wird, rät der Bericht jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer allgemeinen, bereichsunabhängigen Regelung zur Mediationskostenhilfe ab.
8. Die Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen wird von den Mediatoren im geringsten Maße als weiterführendes Instrument zur Förderung der Mediation erachtet. Für eine Sonderregelung zur Vollsteckbarmachung von Mediations(ergebnis)vereinbarungen sieht auch der Bericht keinen Bedarf.
9. Die Zertifizierung von Mediatoren, wie sie derzeit ausgestaltet ist, hat für die Nutzer wenig Relevanz. Inwieweit ein einheitliches öffentlich-rechtliches Zertifizierungssystem dies zu ändern vermag, ist empirisch nicht belegbar.

Der vollständige Bericht steht über die Internetseite des BMJV kostenfrei als → BMJV-Download zur Verfügung.

„Conflict-Kitchen“, Pittsburgh, USA

Zwei Künstler betreiben in Pittsburgh, USA, einen kleinen Imbiss als Non-profit-Organisation. Die Mahlzeiten, die sie servieren, sind aus fernen Ländern wie Iran, Afghanistan, Kuba, Palästina und Nordkorea – alles Länder, mit denen die USA im Konflikt stehen. Alle sechs Monate gestalten sie die Fassade neu und stellen sich mit Speisekarte, Informationen, Worskhops und Kochkursen ganz auf das jeweilige Land ein. Denn „Conflict Kitchen“ will die Länder bekannter machen. Man soll sie erschmecken, erfahren, begreifen, erleben. Die Servietten und die Verpackungen werden bedruckt mit Texten über Küche, Kultur, Politik, Religion und die Hintergründe des bilateralen Konfliktes. Die Resonanz ist sehr positiv und die Message kommt an: erst über das Verstehen rückt das Fremde näher und nimmt den Widerstand und die Furcht. http://conflictkitchen.org/

Ich finde solche Projekte faszinierend, inspirierend und sehr wertvoll, da sie Menschen zusamnmen bringen und das gegenseitige Verstehen ermöglichen. Sie wecken die Neugier und das Interesse – als bestes „Gegengift“ zur allgegenwärtigen Angst in unserer Gesellschaft.

Aktuelle PWC-Studie:
Konfliktmanagement in der deutschen Wirtschaft – Entwicklungen eines Jahrzehnts

Der fünfte und damit letzte Teil der Studienreihe „Konfliktmanagement in der deutschen Wirtschaft“, erstellt von PricewaterhouseCoopers (PwC) in Kooperation mit der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), wurde diesen September veröffentlicht. Nachdem in den ersten beiden Studien (2005 und 2007) zunächst erforscht wurde wie Unternehmen generell mit Konflikten umgehen und welche Konfliktmanagementverfahren es gibt, wurde 2011 untersucht, wie ADR-Verfahren im Rahmen eines Konfliktmanagementsystems in Unternehmen integriert werden können. Die vierte Studie 2013 gab Empfehlungen für die Etablierung und Professionalisierung eines Konfliktmanagementsystems als Instrument zur werteorientierten Unternehmensführung. Basierend auf den Erkenntnissen der 10-jährigen Studie wurden nun Muster und Erfolgsfaktoren herausgearbeitet und Empfehlungen für die Zukunft gegeben. Der Entwicklungsprozess, den die aktuelle Studie feststellt, lässt zwar nicht auf eine rasante Veränderung des Konfliktmanagements in deutschen Unternehmen schließen, sieht aber eine kontinuierliche Evolution von ADR-Verfahren und insbesondere auch der Mediation. Es ist ein natürlicher und nachhaltiger Entwicklungsprozess erkennbar, bei dem sich etablierte Unternehmenskulturen und -strukturen verändern. Unternehmen, die im Bereich des Konfliktmanagement innovative Schritte gegangen sind, sorgen als „Vorreiter“ für einen Veränderungsdruck. Die Studie betont, dass vorhandene Angebote von Konfliktmanagement in Unternehmen verstärkt bekannt gemacht werden sollten, um Mitarbeiter über die unternehmenseigenen Möglichkeiten zu informieren. Um Konflikte möglichst früh und präventiv beilegen zu können, sei es wichtig ein systematisches Zusammenwirken mit anderen Managementsystemen im Unternehmen zu etablieren sowie die Kommunikations- und Konfliktkompetenzen von Führungskräften zu fördern.

Schwerpunkt Wirtschaft im Kölner Institut für Konfliktmanagement

Wir freuen uns über diese Studie, da sie unsere Erfahrungen der Praxis bestätigt: Konflikte in Unternehmen sind Führungsaufgabe. Doch nur wenige Führungskräfte haben nähere Kenntnisse von der (De-)Eskalation von Konflikten, von Konfliktverhalten sowie der Kommunikationspsychologie in Konflikten. Nur wenige haben den konstruktiven Umgang mit Menschen in Konflikten gelernt. Dieses Spezialwissen ist erlernbar. In unseren Aus- und Fortbildungen vermitteln wir nicht nur das entsprechende Wissen, sondern reflektieren auch die eigene Haltung und das persönliche Verhalten in konflikthaften Situationen. Dies stärkt jeden Teilnehmer und vermittelt Handlungsalternativen und Souveränität im konkreten Einzelfall. – Rufen Sie uns an oder besuchen Sie unsere Informationsabende. Wir beraten Sie gerne.

Durch Konflikte führen – Mediationsausbildung mit Schwerpunkt Wirtschaft

Am 01.09. 2016 beginnen wir bereits die 8. Mediationsausbildung des Kölner Instituts für Konfliktmanagement. Neben der Vermittlung des fachlichen Wissens und der vertieften praktischen Übung setzen wir in unserer Ausbildung einen wesentlichen Fokus auf die innere Haltung in der Mediatorenrolle. Wie kommunizieren wir selbst? Welchen Konflikttypus verkörpern wir? Was sind wir in Konflikten bereit anzusehen und was nicht? Was sind unsere eigenen „blinden Flecken“ oder „wunden Punkte“. Erst wenn wir unsere eigene Haltung reflektiert haben, können wir unabhängig, souverän und wertschätzend zugewandt Menschen in Konflikten unterstützen. Oder anders ausgedrückt: Erst wenn wir für uns selbst Verständnis und Wertschätzung aufbringen können für unsere eigenen Licht – und Schattenseiten, erst dann können wir auch in Wertschätzung und im Wunsch nach Verstehenkönnen den Konfliktpartnern begegnen.

Die Kompetenzen des Mediators in der Flüchtlingskrise

Unter anderem haben der Bürgerkrieg in Syrien, Menschenrechtsverletzungen in Eritrea und anhaltende Gewalt in Afghanistan zu den enormen Flüchtlingsströmen nach Europa geführt. Mittlerweile leben weit über 10.000 Flüchtlinge in Köln, was eine große Herausforderung aber auch Chance für die Stadt und ihre Bewohner darstellt. Eine solche Veränderung und ein so schneller, gesellschaftlicher Wandel bringen viel Potenzial für Missverständnisse, Lagerbildung und Konflikte mit sich. In öffentlichen Diskussionen wird oftmals hitzig debattiert. Hier prallen Positionen und Standpunkte aufeinander, ohne diese zu hinterfragen und zugrundeliegende Motive und Bedürfnisse zu betrachten. Angst, Unsicherheit, Frustration, Hilflosigkeit, Neid, Aussichtslosigkeit, Missgunst und andere Gefühlslagen treten ungefiltert nach außen ohne die Ursache, den Nutzen und die Berechtigung dahinter zu beleuchten. Der Druck auf Politik, Städtebau, Sicherheit, Anwohnern, Schulen und den Flüchtlingen selbst ist enorm, den Herausforderungen bestmöglich gerecht zu werden. Es ist aus unserer Sicht unerlässlich, den Prozess der Aufnahme, der Unterbringung und der Integration der Flüchtlinge – sofern politisch und zeitlich überhaupt möglich – präventiv vorzubereiten oder zumindest professionell zu begleiten. Mediatoren engagieren sich in diesem Bereich immer mehr (individuell und in Projekten), um verschiedene Lager dabei unterstützen Verständnis füreinander aufzubauen und die eigene Sicht zu verdeutlichen. Bürgerbeteiligungsverfahren und Informationsveranstaltungen werden mediativ moderiert und begleitet. Gemeinden werden unterstützt zu bestmöglichen Maßnahmeplänen und Lösungen zu gelangen ohne sich in gegenseitigen Anschuldigungen zu verlieren.

Für das nächste Quartal sind Sonderhefte angekündigt zur Fülle an mediativen Projekten im Rahmen der Flüchtlingshilfe. Wir werden im nächsten Newsletter darüber berichten. Bis dahin ermuntern wir die Mediatoren unter Ihnen, ihre besonderen Fähigkeiten zu nutzen und sich für ein gesellschaftliches und menschliches Zusammenwirken zu engagieren.