Supervision – Qualitätssicherung für Mediatoren

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Mit Inkrafttreten der ZMediatAusbV am 1.9.2017 und den damit verbundenen Diskussionen in der Mediationsszene ist die Supervision als Qualitätssicherung für Mediatoren verstärkt ins Blickfeld geraten. Sie ist zwingende Voraussetzung für die Aus- und Fortbildung des zertifizierten Mediators. Insgesamt muss er mindestens 5 von ihm durchgeführte (Co-) Mediationen supervidieren lassen. So ist im Rahmen der Ausbildung (begleitend oder innerhalb eines Jahres nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung) eine Einzelsupervision erforderlich (§ 2 Abs. 5 ZMediatAusbV). Zur Fortbildung muss der zertifizierte Mediator danach innerhalb von zwei Jahren nach Ausbildungsabschluss mindestens vier Einzelsupervision wahrnehmen (§ 4 Abs. 1 ZMediatAusbV).

Uns freut diese Klarstellung, da auch unabhängig von den Vorgaben der Zertifizierungsverordnung die Supervision für jeden in der Praxis tätigen Mediator stets zu empfehlen und notwendige Voraussetzung der eigenen Qualitätssicherung ist. In der Supervision wird der Mediator durch einen speziell ausgebildeten Supervisor unterstützt, sein professionelles Handeln und die eigene Rolle anhand praktischer Fälle strukturiert zu reflektieren. Dies ermöglicht die eigene Haltung, seine Empathie, Wertschätzung und Neutralität den Parteien gegenüber zu überprüfen. Zugleich ist zu hinterfragen ob er seinen eigenen authentischen Stil gefunden hat und sich als Person treu bleibt. Die Supervision ist die wichtigste und effizienteste Methode die eigene Qualität und die praktischen Fertigkeiten zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Sie beleuchtet persönliche Herausforderungen und Schwierigkeiten und dient somit neben der fachlichen Vertiefung auch der persönlichen Entwicklung. Gerade in komplexen oder stark eskalierten Mediationen ist diese Form der Unterstützung unerlässlich.
Bislang werden (zumindest nach der ZMediatAusbV) keine besonderen Anforderungen an die Person des Supervisors gestellt. Es bleibt offen, wer berechtigt oder geeignet ist, eine Supervision durchzuführen. Im eigenen Interessen sollten Mediatoren jedoch darauf achten, einen ausgebildeten Supervisor auszuwählen, der zugleich Mediator sein sollte.

Unser Supervisionsangebot werden wir in 2018 erweitern durch eine Jahresgruppe mit fester Teilnehmerzahl, in der in vertrauter Runde ein vertiefter Reflexions- und Lernprozess erfolgen kann, der in einmaligen Treffen so idR nicht möglich ist. Unter der Leitung der Supervisoren Susanne Fest und Ralf Hoffmann werden konkrete Fall-Anliegen systemisch, prozess- und personenzentriert reflektiert und persönliche Entwicklungssschritte als Mediator angeregt. Zugleich möchten wir den kollegialen Austausch und die Vernetzung in der Praxis anregen, was einen Baustein zur Lizenzierung in einem Bundesverband (zB dem BM eV) darstellt.